Einsatz 035_11.06.2017 BD1 Heckenbrand in der Hürtgener Siedlung

Datum: 11.06.2017
Alarmierungszeit: 09:25 Uhr
Ortslage: Hürtgen-Siedlung, Burgbergstraße
Einsatzstichwort, Meldung: BD1 (Brand 1), unklare Rauchentwicklung
Alarmierte Einheiten:

- Löschgruppe Bergstein

- Löschgruppe Hürtgen

- Löschgruppe Vossenack

Informationen zum Einsatzablauf:

Die Leitstelle alarmierte die Einsatzkräfte zu einer unklaren Rauchentwicklung in die Burgbergstraße in der Siedlung Hürtgen.
Es brannte eine an eine Grillstelle angrenzende Tuja-Hecke auf ca. 10 m². Das Feuer griff ebenfalls schon auf in der Nähe stehende Gartenmöbel über.Die Eigentümer hatten bereits eigenständig einen Löschversuch unternommen, sodass die Feuerwehr nur noch Nachlöscharbeiten durchführen musste.

Einsatz 034_06.06.2017 TH Baum auf Straße bei Raffelsbrand

Datum: 06.06.2017
Alarmierungszeit: 17:44 Uhr
Ortslage: Raffelsbrand, L-24
Einsatzstichwort, Meldung: TH (Technische Hilfe), Baum auf Straße
Alarmierte Einheiten:

- Löschgruppe Hürtgen

- Löschgruppe Vossenack

Informationen zum Einsatzablauf:

Einsatz 033_06.06.2017 TH Baum auf Straße bei Simonskall

Datum: 06.06.2017
Alarmierungszeit: 16:30 Uhr
Ortslage: Simonskall, K-36
Einsatzstichwort, Meldung: TH (Technische Hilfe), Baum auf Straße
Alarmierte Einheiten:

- Löschgruppe Hürtgen

- Löschgruppe Vossenack

Informationen zum Einsatzablauf:

 

Einsatz 032_03.06.2017 TIF Zugelaufener Hund bei Raffelsbrand

Datum: 03.06.2017
Alarmierungszeit: 22:37 Uhr
Ortslage: Raffelsbrand, Rettungspunkt 0002
Einsatzstichwort, Meldung: TIF (Tierfang), zugelaufener Hund
Alarmierte Einheiten:

- Löschgruppe Gey

- Löschgruppe Straß

Informationen zum Einsatzablauf:


Der zugelaufene Hund trug an seinem Halsband keine Marke, sodass die Halter nicht ausfindig gemacht werden konnten. Daher wurde er durch die Löschgruppe Straß dem Tierheim zugeführt.

Einsatz 031_01.06.2017 BD1 Unklare Rauchentwicklung bei Hürtgen

Datum: 01.06.2017
Alarmierungszeit: 15:56 Uhr
Ortslage: Hürtgen, Brandenburger Tor
Einsatzstichwort, Meldung: BD1, unklare Rauchentwicklung
Alarmierte Einheiten:

- Löschgruppe Hürtgen

- Löschgruppe Vossenack

- Tageslalarm Verwaltung/Bauhof

- C-Dienst

Informationen zum Einsatzablauf:

Die gemeldete unklare Rauchentwicklung aus dem Waldgebiet stellte sich als Brand auf dem ansässigen Bauernhof heraus. Dort wurden in der Nähe weiterer Brandlast auf ca. 1m² Holzabfälle und nicht näher zu erkennende Materialien verbrannt. Diese wurden mit Wasser durch die Feuerwehr unter Umluft unabhängigem Atemschutz abgelöscht.
Die Feuerwehr wird hierbei im Rahmen der Amtshilfe und Gefahrenabwehr tätig und darf solche Brände gerade bei der aktuellen Waldbrandgefahr nicht weiter brennen lassen. Die Strafverfolgungsbehörden werden auch nicht durch die Feuerwehr alarmiert, sondern kommen automatisch bei Brandeinsätzen raus.

Daher möchten wir hier noch mal auf einen Auszug der Gemeindehomepage verweisen:

"Das Verbrennen von Abfällen jedweder Art stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar.

Seit Aufhebung der „Pflanzen-Abfall-Verordnung“ im Jahr 2003 ist das Verbrennen von Kleingartenabfällen verboten. Die gemeindliche Abfallsatzung bietet die Möglichkeit, dass sämtliche Abfallarten über den Rest-, Bio- Sperr-, und Verpackungsmüll im sog. Holsystem entsorgt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle anderen Abfälle, die davon nicht erfasst werden, oder auch größere Mengen beim ELC in Horm anzuliefern. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist jeglicher Abfall als verwertbar anzusehen.
Neben der Umweltbelastung sowie der eigenen Gefährdung durch Einatmen von Rauchgasen sind auch Nachbarn durch abziehenden Rauch belästigt, weil sich z. B. die Windrichtung unabsehbar ändert.
Das sich anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren ist für alle Beteiligten mit viel Ärger verbunden. Nutzen Sie daher die legalen Entsorgungswege."

(Quelle: http://www.huertgenwald.de/de/rathaus-buergerservice/feuerwehr/)

Denken Sie daran, dass bei der aktuellen Wetterlage und Waldbrandgefahr die Sensibilität ihrer Mitmenschen entsprechend ist. Durch Funken- und Partikelflug kann schnell ein Wald- oder Flächenbrand ausgelöst werden. Die Kosten hierfür werden natürlich auch dem Verursacher auferlegt.
Handeln Sie bitte bedacht.